Kann man als Ü30 Student als Teilzeitkraft statt Werkstudent angestellt sein?
Geht das? Oder ist man, wenn man weniger als 20 Stunden die Woche arbeitet, immer als Werkstudent angestellt?
Werkstudentenstatus wird in der Gesetzgebung als ein Privileg beschrieben (= Werkstudentenprivileg).
Laut Gesetz ist man Werkstudent, wenn man > 20h arbeitet und ordentlich in einem Vollzeitstudium immatrikuliert ist. Aber was ist, wenn es eben kein Privileg mehr ist, da man über 30 Jahre alt ist? Kann man sich dann als normale Teilzeitkraft anstellen lassen? Oder greift der Studentenstatus immer und man wird immer als Werkstudent angesehen? Irgendwie ist die Sache sehr verwirrend, da die Versicherungsgesetze von einem Privilileg sprechen der allerdings kaum greift wenn man ü30 ist.
Was ist beispielsweise wenn man bereits vor dem Studium Sozialversicherungspflichtig in einem Midi-Job gearbeitet hat und sich dann immatrikuliert? Man hat ja ständig seine Beiträge gezahlt, nun muss (?) man, das "Privileg" annehmen und ist plötzlich kein normaler Arbeitnehmer, sondern Werkstudent, obwohl sich an der Tätigkeit nichts geändert hat? Irgendwie alles sehr schwammig.
Wo kann man sich dies bezüglich sich beraten lassen?